Verkehrsunfälle

Wer ist bei einem Unfall schuld?

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Polizei keine Aussagen über die Schuld eines Fahrers im Falle eines Unfalls macht. Dies ist Aufgabe der zuständigen Gerichte.

Die Unfallumstände sind komplex. Zahlreiche Faktoren beeinflussten den Unfall. Die Einschätzung des Unfallhergangs obliegt der Staatsanwaltschaft und den Sachverständigen der Versicherungsgesellschaften. Sie urteilen auf Basis der erstellten Protokolle und der Erklärungen der Unfallparteien, gegebenenfalls auf Basis des Feststellungsberichts, wenn keine Polizei zum Unfallort gerufen wurde. Warten Sie die Ermittlungen und die Entscheidung des Gerichts ab.

Wenn Sie einen Aufprallunfall mit einem Polizeifahrzeug hatten, wer nimmt dann das Protokoll auf?

Wenn Sie einen Aufprallunfall mit einem Polizeifahrzeug hatten und Sie möchten, dass ein Protokoll erstellt wird, ist dafür der nächstliegende Bereitschaftsdienst zuständig.

Je nachdem, wo sich der Unfallort befindet, ist dafür die lokale Polizei oder die föderale Polizei zuständig. Die Staatsanwaltschaft hat gemeinsam mit den Sachverständigen diese Verfügung erlassen.

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