Beförderung eines Kindes auf einem Motorrad

Darf ich meinen fünfjährigen Sohn auf meinem Motorrad oder in einem Side-car mitnehmen?

Um Ihr Kind in aller Legalität mitnehmen zu dürfen, muss das Kind einen Helm in seiner Größe tragen und seine Füße müssen die Fußraster erreichen.

Was das Side-car betrifft, so bestimmt die Straßenverkehrsordnung in seinem Artikel 35.1.2, dass der Fahrer und der Fahrgast von im Straßenverkehr eingesetzten Motorfahrzeugen, die keine Kraftfahrzeuge sind, den Sicherheitsgurt auf den damit ausgestatteten Plätzen anlegen müssen. Das Tragen des Helms ist Pflicht.

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