Opfer von Hassreden in Netzwerken: Was tun?

Hassreden sind strafbar, sowohl im „wahren Leben“ als auch in sozialen Netzwerken. Was können Sie tun, wenn Sie selbst davon betroffen sind oder es beobachten? Lassen Sie uns einen Überblick verschaffen.  

Opfer von Hassreden in Netzwerken: Was tun?

„Cyberhass kann definiert werden als die Verwendung von Online-Ausdrucksformen, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe verbreiten, dazu anstiften, rechtfertigen oder fördern. Und zwar auf der Grundlage bestimmter identitätsbezogener Faktoren wie Hautfarbe, Herkunft, sexuelle Orientierung oder Religionszugehörigkeit. Der digitale Kontext begünstigt diesen Hass durch die Anonymität, die Enthemmung und die leichte weltweite Verbreitung, was seine psychologischen und sozialen Auswirkungen auf die Opfer verstärkt“, https://www.unia.be/de/dossiers/cyberhasserwähnt Unia, eine unabhängige öffentliche Institution, die gegen Diskriminierung kämpft. 

Zu den Hassreden im Internet gehören rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder homophobe Äußerungen und jene, die sich gegen Muslime, Juden oder andere religiöse Gruppen richten. 

Im Jahr 2022 bestätigte der Appellationshof von Antwerpen die Verurteilung einer rechtsextremen Aktivistin, die rassistische und antisemitische Videos und Memes (verfremdete Bilder) in sozialen Netzwerken verbreitet hatte. Es handelte sich um die erste Verurteilung wegen Hassmemen in Belgien. Die Aktivistin wurde zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 320 Euro und einen Besuch in der Kazerne Dossin verurteilt.  

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist zwar eines der grundlegendsten Menschenrechte, doch bestimmte Reden sind strafbar, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden. Man spricht dann von einer Straftat.  

Welche Äußerungen sind in Belgien strafbar? 

  • „In der Öffentlichkeit zu Diskriminierung, Segregation, Hass oder Gewalt gegen Personen oder Gruppen aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale (z. B. Hautfarbe, Alter, Behinderung usw.) aufrufen (ermutigen, auffordern). 
  • In der Öffentlichkeit Ideen zu verbreiten, die auf rassischer Überlegenheit oder Rassenhass beruhen. 
  • Einer Gruppe oder Vereinigung angehören oder mit ihr zusammenarbeiten, die wiederholt in der Öffentlichkeit Diskriminierung oder Segregation befürwortet. 
  • Den Holocaust oder andere anerkannte Völkermorde leugnen, billigen, grob verharmlosen oder zu rechtfertigen versuchen.“ 

In sozialen Netzwerken sind solche Reden leider keine Seltenheit...  

Wie sollte man auf Online-Hassreden reagieren? 

Melden Sie die Nachricht im sozialen Netzwerk. 

Auf der Grundlage von Meldungen können Netzwerke ein Profil vorübergehend oder dauerhaft sperren: 

-Eine Nachricht auf Facebook melden 

-Eine Nachricht auf Instagram melden 

-Eine Nachricht auf LinkedIn melden 

-Eine Nachricht auf TikTok melden 

-Eine Nachricht auf X melden 

  • Sie können auch den Administrator der Seite bitten, den Beitrag zu löschen. Er kann den Kommentar ausblenden oder den Nutzer sogar blockieren. 
  • Sie können die Nachricht auch Unia oder dem VMRI (für flämische Angelegenheiten) melden. 
  • Wenn Sie mit einer Entscheidung eines sozialen Netzwerks nicht einverstanden sind, können Sie auch ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (AS-Verfahren) nutzen. 
     
  • Eine Diskussion ist jedoch auch bei beleidigenden Äußerungen möglich: Bringen Sie Ihre Missbilligung zum Ausdruck, ohne in Beleidigungen zu verfallen, und verweisen Sie auf zuverlässige Quellen. Dennoch werden manche Nachrichten gesendet, um zu provozieren. Vorsicht: Je mehr Inhalte kommentiert und geteilt werden, desto eher werden sie von den Algorithmen aufgenommen und somit hervorgehoben. Es ist daher besser, sich in einer privaten Nachricht auszudrücken... 

Anzeige erstatten 

Wenn Ihnen Hassbotschaften besonders schlimm erscheinen oder Sie selbst Opfer sind, sichern Sie so viele Beweise wie möglich und erstatten Sie Anzeige bei der Lokalen Polizei. Sie können sie auch bei Unia melden. Dank ihres Status als vertrauenswürdige Melder sind die Plattformen sozialer Netzwerke verpflichtet, ihre Meldungen vorrangig zu bearbeiten. 

Melden Sie eine Hassrede 

Welche Strafen? 

Für die Anstiftung zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt reichen die Strafen von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis und können mit einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Euro (multipliziert mit den Zuschlagzehnteln) einhergehen. 

Für die Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Völkermord liegen die Strafen zwischen acht Tagen und einem Jahr und können mit einer Geldstrafe von 26 bis 5000 Euro (multipliziert mit den Zuschlagzehnteln) einhergehen. 

Die Strafen können verdoppelt werden, wenn es sich bei dem Täter um einen Beamten oder Angehörigen einer öffentlichen Behörde handelt, die Straftat mit Vorsatz begangen wird und die Motivation auf mehreren diskriminierenden Kriterien beruht. 

In Bezug auf soziale Netzwerke gelten die Nachrichten als öffentlich und ihre virale Verbreitung kann daher einen erschwerenden Umstand darstellen. Zudem können auch das Teilen und Liken rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.  

Zusätzliche Strafen sind möglich: Verbot der bürgerlichen und politischen Rechte, Veröffentlichung des Urteils oder Beschlagnahmung der verwendeten Computerhardware. 

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Weitere Informationen : https://www.polizei.be/5998/de/uber-uns/kommunikationskampagnen/scam-kampagne