Gebührenpflichtiges Parken für Behinderte

Gilt das gebührenpflichtige Parken immer auch für behinderte Personen?

Ob Personen mit einer Behindertenkarte nun kostenpflichtig Parken müssen oder nicht, ist abhängig von der Gemeindeverordnung, die für jene Standorte gilt, wo Parkautomaten und Parkuhren in Betrieb sind.

Auch wenn viele Gemeinden beschlossen haben, die Inhaber von Behindertenausweisen nicht zur Kasse zu bitten, so ist das nicht in allen Gemeinden der Fall. Sie sollten also immer wieder überprüfen, ob Sie von den Parkgebühren befreit sind oder nicht. Angabe dazu finden Sie auf den Parkautomaten oder Parkuhren selbst.

Zwei Vorschriften gelten nie für behinderte Personen:

  1. Die Parkscheibe (als Ersatz für die Karte) in den blauen Zonen
  2. Die Beschränkung der Parkzeit (Sie können also immer wieder Geld in die Parkuhr tun, ohne Ihren Parkplatz verlassen zu müssen. Andere Verkehrsteilnehmer sind in diesem Fall gezwungen, sich einen anderen Parkplatz zu suchen.)

Nähere Informationen finden Sie in den Artikeln 27 und 27 bis der Straßenverkehrsordnung.

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