Sie haben ein Verwarnungsprotokoll erhalten?

Sie müssen sich innerhalb der im Protokoll genannten Fristen in Ordnung bringen. Danach begeben Sie sich zu einem Polizeikommissariat Ihrer Wahl um den Nachweis zu erbringen dass alles seine Richtigkeit hat. Der Polizeidienst wird ihnen das Verwarnungsformular ausgefüllt zuschicken. 

Achtung, ein Verwarnungsprotokoll ist ein Nachweis einer Zuwiderhandlung. Im Prinzip kann die Staatsanwaltschaft Ihnen einen Vergleich in Form einer Zahlung anbieten oder mit einer Vorladung vor das Polizeigericht fortfahren.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 080 281 800.