Das Fahrzeug welches in dem Protokoll erwähnt wurde gehört Ihnen nicht?

Fülle Sie das Antwortformular aus, vermerken Sie dort dass Ihnen das Fahrzeug nicht gehört und schicken Sie es zum Polizeidienst zurück der das Protokoll geschickt hat. Fügen Sie dem Antwortformular eine Zulassungsbescheinigung oder jeglichen anderen aussagekräftigen Beweis bei.

Achtung: Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zahlungsaufforderung erhalten, da der Versand derselbigen automatisiert erfolgt. Bezahlen Sie diese nicht und auch nicht die vielleicht folgende Erinnerung wenn Sie die Zuwiderhandlung anfechten möchten.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 080 281 800.