Direktion der Straßenverkehrspolizei

Die Verkehrspolizei ist vorwiegend auf den belgischen Autobahnen tätig. Die Polizeibeamten mit ihren Motorrädern und Fahrzeugen gehören zu den 9 landesweiten Einheiten der Straßenverkehrspolizei. Insgesamt umfasst die Verkehrspolizei rund 1000 Personalmitglieder.

DAH

Tätigkeitsgebiet und Aufgaben

 

Die Föderale Straßenpolizei ist auf eigene Initiative in ihrem vorrangigen Tätigkeitsgebiet (VTG) tätig. Es handelt sich um das geografische Gebiet, bestehend aus:

  • Autobahnen und gleichgestellten Straßen. Unter gleichgestellten Straßen versteht man öffentliche Straßen, die mit Autobahnen gleichgestellt werden können, weil sie folgende Merkmale aufweisen:
    • mindestens zwei separate und voneinander unabhängige Richtungsfahrbahnen;
    • erreichbar über speziell angelegte Zufahrtswege;
    • keine niveaugleiche Kreuzungen.
  • Straßen oder Teilen öffentlicher Straßen, die der Föderalen Straßenpolizei durch Vereinbarung zugewiesen sind.

 

Vision

Mit der Neuausrichtung auf ihre prioritären polizeilichen Aufgaben will die Föderale Straßenpolizei die Sicherheit dauerhaft erhöhen und zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen.

Weiter möchte sie:

  • das Wissen, die Fähigkeiten und das Engagement der Mitarbeiter stärken;
  • als moderne und innovative Organisation die effizientesten Technologien einsetzen;
  • ihre Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit weiter erhöhen.

Mit diesem Ansatz zielt sie auf die optimale Zufriedenheit aller Beteiligten und strebt nach Excellence in der Polizeiarbeit.

 

Werte

Die Mitglieder der Föderalen Straßenpolizei verpflichten sich, die Werte der Integrierten Polizei zu respektieren und folgenden Werten besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

  • der Integrität;
  • dem menschlichen Umgang miteinander;
  • der Dienstleistungsorientierung;
  • dem Stolz, dazuzugehören.

 

Aufträge

Die Föderale Straßenpolizei führt alle polizeilichen Aufträge auf den Autobahnen und sonstigen ihr anvertrauten Straßen aus, um einen Beitrag zu leisten:

  • zur Verkehrssicherheit;
  • zur Sicherheit der Bevölkerung;
  • zu einem flüssigen Verkehr.

Davon abgeleitet treten drei Auftragsarten besonders in den Vordergrund:

  • die Ausübung der sieben Grundfunktionen auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet;
  • die spezialisierten und überlokalen Aufträge;
  • die polizeilichen Unterstützungsaufträge zu Gunsten der Behörden, der Dienststellen der Integrierten Polizei und sonstiger Partner.

Die Straßenpolizei nimmt durch die Durchführung ihrer Aufträge als dynamischer Partner an der Ausführung der Ziele der verschiedenen Sicherheitspläne und insbesondere an der Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer teil.

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Ausübung der Grundfunktionen auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet (VTG)

 

Empfang

Der Bürger, der sich an die Polizei wenden möchte, muss eine sofortige Antwort erhalten. Jeder Verkehrsposten ist an allen Werktagen zwischen 8 Uhr und 17 Uhr zugänglich.

Einsatz

Die Föderale Straßenpolizei organisiert sich so, dass sie auf ihrem gesamten vorrangigen Tätigkeitsgebiet über ein ständiges Einsatzsystem (rund um die Uhr und sieben Tage die Woche) verfügt. Dieses Einsatzsystem wird eingeführt, um allen Anforderungen von Polizeieinsätzen auf qualitative Weise und innerhalb einer annehmbaren Frist Folge zu leisten, insbesondere je nach Dringlichkeit und Ernst des Tatbestands.

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Straßenverkehr

Die Funktion 'Straßenverkehr' umfasst die Ausführung folgender Aufträge:

  • die Durchführung vorbeugender und repressiver Strafmaßnahmen in Sachen Einhaltung der Verkehrsregeln;
  • die Regelung des Verkehrs bei größeren und unvorhersehbaren Störungen der Mobilität;
  • die Aufnahme von Verkehrsunfällen;
  • die Ausarbeitung von Stellungnahmen für die für Mobilität und Verkehrssicherheit zuständigen Behörden.

     

Polizeilicher Opferbeistand

Die Föderale Straßenpolizei organisiert sich daher so, dass jeder Polizeibeamte in der Lage ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn ihr Personal mit einer ernsten Viktimisierung konfrontiert ist, darf sie einen spezialisierten Dienst für polizeilichen Opferbeistand anfordern.

Sehr häufig hat die Straßenpolizei mit Opfern von Verkehrsunfällen zu tun (zwischen 3.000 und 4.000 Unfälle mit Körperverletzung jedes Jahr). Aus diesem Grund wurde eine Politik hinsichtlich des polizeilichen Opferbeistands in ihren Reihen eingeführt.

Diese stützt sich auf drei Säulen:

  • Die Sensibilisierung und Information des gesamten Personals und dies insbesondere dank einer Partnerschaft mit gewissen Opferverbänden (Eltern von Kindern, die Opfer eines Verkehrsunfalls wurden);
  • Die Bildung eines Netzwerkes von Polizeibeamten, die Ansprechpartner darstellen, mit 2 bis 3 Mitarbeitern für jeden Verkehrsposten.
  • Die Anwesenheit von Sozialassistenten, vorwiegend der Koordinations- und Unterstützungsdirektionen oder der Polizeizonen.

     

Revierarbeit

Dies betrifft vorwiegend die Unternehmen, die auf den Nebenanlagen der Autobahnen angesiedelt sind (Tankstellen, Restaurants, Hotels usw.) Es steht eine ständige Kontaktstelle (Revierbediensteter) zur Verfügung. Diese Person befasst sich mit Problemen, die auf einem Parkplatz auftreten, wie Vandalismus, Zechprellerei, Diebstähle, illegale Entsorgung von Abfällen, Probleme bei Reisen von Fußballfans... Selbstverständlich erfolgt diese Revierarbeit in enger Zusammenarbeit mit der territorial zuständigen Lokalen Polizei.

 

Ermittlung

Das Personal der Föderalen Straßenpolizei beachtet insbesondere Phänomene gerichtlicher Art (Menschenhandel, illegaler Handel mit Drogen, Diebstähle, Sittlichkeitsdelikte,...), die sich auf ihrem vorrangigen Tätigkeitsgebiet abspielen.

In der Tat werden Autobahnen und andere internationale Verkehrswege in der Regel von kriminellen Organisationen oder einfach von Kleinkriminellen genutzt. Dies kann der Fall sein, um dort Straftaten zu begehen (Ladungsdiebstahl, Menschenhandel oder -schmuggel ab Autobahnparkplätzen, ...) oder um sich zwischen den verschiedenen Orten, an denen ihre kriminellen Aktivitäten stattfinden (illegaler Handel mit Drogen, Waffen, Abfall, ...), fortzubewegen.

 

Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums

Die Ausübung der Funktion „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ auf Autobahnen oder gleichgestellten Straßen weist eine ganz eigene Besonderheit auf (Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden). Beispiele sind Demonstrationen von Landwirten auf Autobahnen, die Überwachung und Begleitung von Fußballfans beim Durchfahren von Autobahnparkplätzen usw.

Generell beteiligt die Föderale Straßenpolizei sich aktiv am Informations- und Auskunftszyklus für jedes Ereignis, das ihr vorrangiges Tätigkeitsgebiet betrifft, ob das Ereignis nun dort stattfindet oder ob die Teilnehmer des Ereignisses sich dort fortbewegen (vor, während und nach dem Ereignis).

Die Föderale Straßenpolizei hält ebenfalls die Noteinsatzpläne ein, die auf nationaler, provinzieller oder kommunaler Ebene aufgestellt werden, um bestimmte Notsituationen bewältigen zu können, unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten und Spezifitäten der Personalmitglieder der Föderalen Straßenpolizei.

 

 

Die spezialisierten und überlokalen Aufträge

Einige der Aufträge der Föderalen Straßenpolizei werden außerhalb ihres vorrangigen Tätigkeitsgebietes ausgeführt. Beispiele hierfür sind Eskorte für VIPs oder Absicherung von Radrennen, die aufgrund ihrer Art den Einsatz von spezialisiertem Personal oder spezialisierter Ausrüstung erfordern oder so viele Polizeizonen betreffen, dass sie vorzugsweise von einem einzigen Polizeidienst ausgeführt werden sollten.

Ein solcher Auftrag wird der Föderalen Straßenpolizei von einer Behörde wie dem Krisenzentrum der Regierung oder FÖD Mobilität, von einem Korpschef der Lokalen Polizei oder von einem Direktor-Koordinator zugewiesen.

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Unterstützungsaufträge

Die Föderale Straßenpolizei kann auch zur Unterstützung der Lokalen Polizei eingreifen. Diese Unterstützungsaufträge können unterschiedliche Formen annehmen:

  • materielle Unterstützung (z. B. Bereitstellung von Radarfahrzeugen mit Bediener...);
  • Unterstützung in Form von Personal mit spezifischen Kenntnissen oder Fähigkeiten (Bereitstellung von Motorradfahrern zu Gunsten von Polizeizonen, die nicht über solche verfügen, Spezialisten für digitalen Tachograf/Ladungssicherung/ADR usw.)
  • oder Unterstützung durch technische Gutachten.

Schließlich kann sie anderen Polizeidiensten oder -behörden auch eine spezifische Unterstützung leisten. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • das Personal der Zelle „Contacts-Kijk uit“;
  • das Personal der Föderalen Straßenpolizei innerhalb in Perex und im Flämischen Verkehrszentrum:
  • das Fach- und Expertisezentrum Centrex;
  • die regionalen Zentren für Datenverarbeitung in Antwerpen, Gent, Namur und Brüssel.

     

Zelle Contacts/Kijk Uit

Diese Programme, die im Fernsehen (RTBF und VRT), aber auch über soziale Netzwerke ausgestrahlt werden, sollen die Verkehrssicherheit fördern. Sie sind das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen den regionalen Agenturen, die für die Verkehrssicherheit zuständig sind (nämlich AWSR, VSV und Brüssel Mobilität), der Föderalen Polizei und dem Fernsehen (RTBF und VRT). Die Sendungen dienen u. a. als Relais für umfangreiche Verkehrssicherheitskampagnen. Sie erklären auch die neuen Verkehrsregeln, die Arbeit der Polizei und der Regionen, überprüfen alte Regeln, die in ihrer täglichen Anwendung problematisch sind, geben Ratschläge, die über die Vorschriften hinausgehen, und fördern Höflichkeit und gutes Verständnis zwischen den verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern.

Die Programme wurden bis zum 1. Januar 2015 vom IBSR - das 2017 in Vias umbenannt wurde - finanziert. Anschließend wurde die Finanzierung der Sendung Contacts von der Wallonischen Agentur für Verkehrssicherheit (AWSR) und der Region Brüssel-Hauptstadt übernommen, und jene der Sendung Kijk Uit von der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt. Die in beiden Sendungen behandelten Themen werden in enger Zusammenarbeit mit diesen Partnern, aber auch mit der Föderalen Polizei und ihren beiden Moderatoren festgelegt.

 

Perex und Vlaams Verkeerscentrum

Perex, das wallonische Straßenverkehrsinformationszentrum wurde im März 2006 gegründet. Es handelt sich um eine Partnerschaft zwischen dem RTBF, dem SPW und der Föderalen Polizei. Seine Aufgabe ist es, Informationen über den Straßenverkehr zu sammeln und in Echtzeit über mehrere Kanäle zu verbreiten (vier RTBF-Radiosender, ein Fernsehprogramm, eine Website sowie die sozialen Netzwerke Twitter und Facebook).

Das Vlaams Verkeerscentrum oder VVC ist ein Dienst der flämischen Regierung. Es wurde Ende 1999 gegründet. Seine Aufgabe ist es, den Verkehr auf den wichtigsten flämischen Straßen rund um die Uhr zu überwachen, um diese sicher zu machen und den Verkehr auf diesen Straßen flüssiger zu machen. 

Die Föderale Straßenpolizei arbeitet bei der Weitergabe von Verkehrsmanagementinformationen an die regionalen Verkehrsmanagementzentralen mit. Diese Zentren und die Föderale Polizei arbeiten zusammen, um besondere Ereignisse wie Großunfälle mit der Einrichtung von Umleitungen zu bewältigen.

 

Centrex Straßenverkehr

Dieser Dienst arbeitet zugunsten der Integrierten Polizei, ist aber aus organisatorischen Gründen in das Organigramm der DAH aufgenommen. Dieses Fach- und Expertisezentrum wurde im März 2011 aus dem Wunsch heraus gegründet, einen integrierten Betrieb, eine gemeinsame und kohärente Politik und eine korrekte Verwaltung von Wissen und Informationen über den Straßenverkehr sicherzustellen. Es versteht sich als die Referenz auf dem Gebiet des polizeilichen Wissens und der Expertise im Bereich der Verkehrssicherheit.

 

Regionale Zentren für Datenverarbeitung

Die regionalen Zentren für Datenverarbeitung werden in der zweiten Jahreshälfte 2009 eingerichtet. Derzeit existieren vier solcher Zentren (Namur, Gent, Antwerpen und Brüssel). Sie befassen sich mit Verkehrsverstößen, die automatisch festgestellt werden (Blitzer, Abschnittskontrollen, Rotlichtverstößen usw.). Diese Zentren arbeiten nicht ausschließlich für die Föderale Polizei: sie bieten auch den Zonen der Lokalen Polizei einen Verarbeitungsservice an.

 

Zellen Streife und Überwachung

Für die Ausführung des Polizeiamtes in Bezug auf die gerichtlichen Aspekte arbeiten auf Provinzebene neben den Verkehrsposten und den technischen Teams neun multidisziplinäre Zellen. Diese Zellen werden nun „Zellen Streife und Überwachung“ genannt.

Diese Zellen zielen darauf ab, die Kriminalität sowohl durch präventive Maßnahmen (wie z. B. Streife auf dem Tätigkeitsgebiet der Föderalen Straßenpolizei) als auch durch repressive Maßnahmen zu bekämpfen. Diese Aktionen werden mit denen der Verkehrsposten kombiniert, wo jede Person die Aufgaben ausführt, die ihren Fähigkeiten am besten entsprechen.

 

Technische Abteilungen

Die technischen Abteilungen sind für die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen (mit stationären oder mobilen Geräten) und für die Verarbeitung der daraus resultierenden Protokolle verantwortlich.

Bei Schwerlastverkehr können sie die Überladung und den Abstand zwischen den LKWs überprüfen und die entsprechenden Protokolle verarbeiten.

 

Funktionsweise

Die Föderale Straßenpolizei ist auf Autobahnen und gleichgestellten Straßen unterwegs. Diese Polizisten, die mit Motorrad und Auto im Einsatz sind, gehören zu den neun dekonzentrierten Einheiten der Föderalen Straßenpolizei des Landes und werden bei ihren Aufgaben durch Personal des Verwaltungs- und Logistikkaders unterstützt.

Die Föderale Straßenpolizei arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen, wie:

  • den sonstigen Diensten und Direktionen der Integrierten Polizei
  • dem Centrex Straßenverkehr
  • den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
  • dem Ständigen Ausschuss der Lokalen Polizei
  • Vias
  • den ausländischen Polizeidienststellen
  • den föderalen öffentlichen Diensten (Finanzen, Beschäftigung, Gesundheit, Mobilität, Soziale Sicherheit, Justiz, Inneres)
  • den Verwaltern des Straßen- und Wegenetzes
  • den Regionen
  • Wallonische Agentur für Straßenverkehrssicherheit
  • Vlaamse Stichting Verkeerskunde
  • Brüssel Mobilität
  • dem Ausländeramt
  • der FASNK
  • den europäischen Institutionen
  • den Mitgliedern der Föderalen Kommission für Verkehrssicherheit und den Verbänden und Gremien, denen sie angehören
  • den Gewerkschaften
  • ROADPOL

 

Profile und Kompetenzen

Ausbildungen

Eignungstests

Bewerber für eine Stelle als Motorradfahrer werden verschiedenen Tests unterzogen:

  • einem medizinischen Eignungstest, der in Zusammenarbeit mit CGWB - Arbeitsmedizin organisiert wird. Bewerber, die das medizinische Profil für die Funktion eines Motorradfahrers in einem Verkehrsposten nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

     
  • einer Motorradfahrprüfung in Zusammenarbeit mit der Nationalen Polizeiakademie (ANPA) - Abteilung Verkehr (Motorradprüfung). Dieser Test wird auf einem Schulungsmotorrad durchgeführt (maximal zwei Tage). Eine Beurteilung der Nichteignung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bestehen ist das Ergebnis des Eignungstests drei Jahre lang gültig.

     
  • einer eintägigen Fahrprüfung in Zusammenarbeit mit der ANPA – Abteilung ‚Verkehr‘ (Berg-Test). Eine Beurteilung der Nichteignung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bestehen ist das Ergebnis des Eignungstests drei Jahre lang gültig.

Diese Berg- und Motorradtests sind derzeit ausgesetzt. Demnach müssen diese nicht mehr bestanden werden, um Zugang zur Ausbildung zum Mitglied der Föderalen Straßenpolizei zu erhalten.

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