Erklärung Vergnügungsschifffahrt

Ab dem 01. Juli 2024 wird das aktuelle Formular der Erklärung Vergnügungsschifffahrt durch eine neue Version ersetzt. Auch der Link, über den Sie das Formular aufrufen können, wird sich ändern, aktualisieren Sie also Ihre Favoriten.

Online-Plattform zur Abgabe der Erklärung für Vergnügungsschifffahrt, die aus einem Hafen in einem Drittstaat kommt oder in einen Hafen in einen Drittstaat abreist und damit die Schengen-Auβengrenze überschreiten

Gehen Sie zum Anmeldeformular für die Vergnügungsschifffahrt

Überschreiten der Auβengrenzen des Schengen-Raums

Die Auβengrenzen des Schengen-Raums dürfen nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen (ein- und ausgehend) und während der offiziellen Verkehrsstunden überschritten werden.

Nach ordnungsgemäβem Betreten des Schengen-Raums und nach den erforderlichen Grenzkontrollen dürfen sich Personen für den ihnen eingeräumten Zeitraum frei im Schengen-Raum bewegen.

Die offiziellen belgischen Seegrenzübergangsstellen sind:

  • BEANR – Antwerpen
  • BEBBG – Blankenberge (über Zeebrugge)
  • BEGNE – Gent
  • BENIE – Nieuwpoort (über Ostende)
  • BEOST – Ostende
  • BEZEE - Zeebrugge
Belgische Schengen Karte Vergnügungsschifffahrt

 

Gehen Sie zum Anmeldeformular für die Vergnügungsschifffahrt

Nachfolgend finden Sie den rechtlichen Rahmen, der die Erstellung einer Anmeldung für die Vergnügungsschifffahrt erfordert.