General Declaration

Online-Plattform für die Übermittlung von General Declarations bei Flügen aus bzw. in den Schengen-Raum

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Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums

Das Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums darf nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen (Ein- und Ausreisen) erfolgen.

Einreisende Personen können nach der Grenzkontrolle im Schengen-Raum frei reisen.

Die offiziellen Grenzübergangsstellen der belgischen Luftgrenzen sind:

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Nachfolgend finden Sie den Rechtsrahmen, der die Erstellung einer Allgemeinen Erklärung vorschreibt.