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Der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei ist an mehreren Beratungsorganen wie dem Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei oder dem Föderalen Polizeirat beteiligt.
Justipol
Die Zusammensetzung von "JUSTIPOL" wird durch das Gesetz vom 26. März 2014 zur Festlegung von Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste geregelt, durch Einfügung von Artikel 8quater in das GIP.
Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei (CC GIP)
Infolge des Gesetzes vom 26. März 2014 zur Festlegung von Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste wurde ein Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei geschaffen. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei ("Präsidium") und den Mitgliedern des Direktionsausschusses der Föderalen Polizei.