Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei (CC GIP)

Infolge des Gesetzes vom 26. März 2014 zur Festlegung von Maßnahmen zur Optimierung der Polizeidienste wurde ein Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei geschaffen. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei ("Präsidium") und den Mitgliedern des Direktionsausschusses der Föderalen Polizei. 

Der Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei handelt entweder aus eigener Initiative oder auf Ersuchen des Ministers des Innern oder des Ministers der Justiz. 

Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses der Integrierten Polizei werden abwechselnd vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und vom Generalkommissar geleitet. 

Gemäß den in der Geschäftsordnung festgelegten Regeln können die Mitglieder des Koordinierungsausschusses der Integrierten Polizei in beratender Funktion Spezialisten der Integrierten Polizei oder externe Sachverständige hinzuziehen. 

Der Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei kann sich mit dem Bürgermeisterrat für Angelegenheiten versammeln, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen.