Überwachungsanfrage

Sie können Ihre Abwesenheit melden und damit beantragen, dass die Polizei Ihren Wohnort während des angegebenen Zeitraums kontrolliert. Der Antragsteller beachtet die folgenden Anwendungsbedingungen:

  • Ich nehme zur Kenntnis, dass der Polizeidienst die Kontrolle bei Abwesenheit für bestimmte spezifische Bauten verweigern kann.
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass der Polizeidienst keine Gewährleistung für eine zufriedenstellende Kontrolle aussprechen kann, sondern, dass er unter Berücksichtigung anderer Aufgaben die notwendigen Anstrengungen zu einer optimalen Kontrolle unternimmt.
  • Ich ermächtige den Polizeidienst, bei Tag und Nacht mein Eigentum zu betreten, wenn die Umstände dies erfordern.
  • Ich verpflichte mich, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, unter anderem: keine von außen sichtbare Nachricht zu hinterlassen oder keine Ansage auf dem Anrufbeantworter, die auf meine Abwesenheit hindeuten, die Türen und Fenster ordentlich zu schließen, und das Eigentum bewohnt aussehen zu lassen.
  • Gegebenenfalls verpflichte ich mich, die Anforderungen des Polizeidienstes zu erfüllen.
  • Im Falle einer vorzeitigen Rückkehr verpflichte ich mich, den Polizeidienst sofort zu benachrichtigen.
  • Die Anfrage muss mindestens 7 Tage im Voraus eingereicht werden; die Abwesenheit darf nicht mehr als 3 Monate und nicht weniger als 7 Tage dauern.

⚠️ Achtung: mit dem neuen Formular erhalten Sie keine Bestätigung per E-Mail mehr. ⚠️

Hier finden Sie weitere Informationen sur Datenschutzerklärung.