Alarmsystem oder eine Kamera anmelden

Nach dem Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit und dem Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras müssen Alarm- und Kamberaüberwachungssysteme bei den Polizeidiensten gemeldet werden. Diese Meldungen müssen außerdem jedes Jahr bestätigt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen sur Datenschutzerklärung.

Um eine Alarmmeldung oder eine Überwachungskamerameldung einzureichen, klicken Sie auf das gewünschte Formular.